Alles rund ums Patenamt

Aufgaben

Der Pate oder die Patin übernimmt im Auftrag Gottes und der Kirche eine Mitverantwortung für das Patenkind. Die Patin oder der Pate versprechen in der Tauffeier, gemeinsam mit den Eltern dem Kind von seiner Taufe zu erzählen. Sie wollen sich bemühen, dem Kind zu einem eigenen Zugang zum christlichen Glauben zu verhelfen – zum Beispiel indem sie ihm von Jesus Christus erzählen, mit ihm beten und den christlichen Glauben vorleben.

 

Kirchenmitgliedschaft

Damit die Paten ihre Aufgaben glaubwürdig übernehmen können, müssen sie Mitglieder einer christlichen Kirche und bei der Taufe anwesend sein.

 

Zahl der Paten

In der Regel sollten es zwei Paten sein. Mindestens eine Patin oder ein Pate soll der Evangelischen Kirche angehören; die weiteren können Mitglieder einer anderen christlichen Kirche sein (z.B. katholische Kirche oder Freikirche wie Baptisten, Methodisten). In besonderen Fällen genügt auch eine Patin oder ein Pate; oder die Kirchengemeinde hilft bei der Suche weiterer Paten.

 

Patenbescheinigung

Die Paten müssen ihre Kirchenmitgliedschaft mit einer Patenbescheinigung nachweisen. Mit der Patenbescheinigung bestätigt die Kirchengemeinde, in der Sie wohnen, dass Sie das Patenamt übernehmen dürfen. Evangelische Kirchenmitglieder erhalten die Patenbescheinigung bei der Pfarrerin oder dem Pfarrer Ihrer Gemeinde oder im Gemeindebüro. Da die katholische Kirche keine Patenbescheinigung kennt, erhalten Sie bei ihr eine Bescheinigung über die Kirchenzugehörigkeit.

  

c) www.kirche-oldenburg.de

Anmeldeformular Taufe

Hier können Sie das Anmeldeformular für die Taufe herunterladen: Link

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