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Mi, 07.02.2024Wahl der Gemeindekirchenräte im Oldenburger Land

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen (links) und Bischof Thomas Adomeit (rechts) rufen anlässlich des Versands der Wahlunterlagen dazu auf, sich an der Gemeindekirchenratswahl 2024 zu beteiligen. „Ihre Stimme zählt!“, so der Appell. Foto: ELKiO/D.-M. Grötzsch

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen (links) und Bischof Thomas Adomeit (rechts) rufen anlässlich des Versands der Wahlunterlagen dazu auf, sich an der Gemeindekirchenratswahl 2024 zu beteiligen. „Ihre Stimme zählt!“, so der Appell. Foto: ELKiO/D.-M. Grötzsch

Ab sofort sind rund 322.000 Wahlberechtigte ab 14 Jahren im Oldenburger Land zur Wahl der Gemeindekirchenräte in 106 evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden aufgerufen. Die Wahlunterlagen kommen per Post, der Versand ist am Mittwoch, 7. Februar, gestartet. 

Erstmals besteht die Möglichkeit, die neuen Leitungsgremien der Kirchengemeinden auch bequem online von zu Hause zu wählen. Die dafür notwendigen Zugangsdaten finden sich in den persönlichen Wahlunterlagen. Darüber hinaus kann per Briefwahl abgestimmt werden. Alle Wahlberechtigten erhalten dafür mit den Wahlunterlagen eine Anleitung sowie Stimmzettel und kostenfreien Rückumschlag. In 48 Kirchengemeinden im Oldenburger Land besteht darüber hinaus die Möglichkeit, am 10. März auch per Urnenwahl abzustimmen. 

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen und Bischof Thomas Adomeit rufen anlässlich des Versands der Wahlunterlagen dazu auf, sich an der Gemeindekirchenratswahl 2024 zu beteiligen. „Ihre Stimme zählt!“, so der Appell. „Entscheiden Sie mit, was bei Ihnen vor Ort passiert, wählen Sie jetzt das Leitungsgremium Ihrer Kirchengemeinde für die nächsten Jahre“, wirbt Bischof Adomeit.

Die Gemeindekirchenräte leiten zusammen mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Gemeinden vor Ort. Sie sind unter anderem für Gebäude, Ländereien, Friedhöfe, Kindertagesstätten, Personal und Finanzen einer Kirchengemeinde zuständig. Das Motto der Gemeindekirchenratswahl 2024 „Kirche mit mir“ ist dabei laut Synodenpräsidentin Blütchen ein Ausdruck für das gleichberechtigte Miteinander von Haupt- und Ehrenamtlichen in den Leitungsgremien und ein wesentliches Kennzeichen evangelischer Kirchen. „Miteinander werden gute Ideen entwickelt. Miteinander wird um die besten Lösungen gerungen. Miteinander müssen Wege für neue Projekte geebnet werden. Miteinander müssen auch schwierige Entscheidungen darüber getroffen werden, was künftig gelassen werden soll. Miteinander werden Feste geplant, Personalentscheidungen getroffen und Haushaltspläne verabschiedet“, so Blütchen.

Zur Wahl in die Gemeindekirchenräte stellen sich mehr als 1.000 Personen (weiblich: 583 / männlich: 461). Zu wählen sind insgesamt 824 Kirchenälteste. Erstmals können auch Personen kandidieren, die zu Beginn der Amtszeit (1. Juni 2024) 16 Jahre alt sind. 14 Personen unter 18 Jahren haben sich für eine Kandidatur entschieden. Die jüngste Kandidatin ist am Wahltag noch 15 Jahre alt. 

Mehr als 2,5 Millionen Wahlberechtigte in ganz Niedersachsen
Die Wahl in die Leitungsgremien der Kirchengemeinden findet in allen evangelischen Kirchen in Niedersachsen statt: in der oldenburgischen Kirche und der schaumburg-lippischen Landeskirche werden die Gemeindekirchenräte gewählt, in der braunschweigischen und hannoverschen Landeskirche die Kirchenvorstände und in der reformierten Kirche die Kirchenräte bzw. Presbyterien. Die Wahl der kirchlichen Leitungsgremien findet alle sechs Jahre statt. Insgesamt sind mehr als 2,6 Millionen Gemeindemitglieder in über 2.000 Kirchengemeinden in Niedersachsen aufgerufen, ihre Leitungsgremien neu zu wählen. 

Weitere Informationen zur Wahlkampagne unter: www.kirchemitmir.de  
 


Wahl der Gemeindekirchenräte im Oldenburger Land

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen (links) und Bischof Thomas Adomeit (rechts) rufen anlässlich des Versands der Wahlunterlagen dazu auf, sich an der Gemeindekirchenratswahl 2024 zu beteiligen. „Ihre Stimme zählt!“, so der Appell. Foto: ELKiO/D.-M. Grötzsch

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen (links) und Bischof Thomas Adomeit (rechts) rufen anlässlich des Versands der Wahlunterlagen dazu auf, sich an der Gemeindekirchenratswahl 2024 zu beteiligen. „Ihre Stimme zählt!“, so der Appell. Foto: ELKiO/D.-M. Grötzsch

Ab sofort sind rund 322.000 Wahlberechtigte ab 14 Jahren im Oldenburger Land zur Wahl der Gemeindekirchenräte in 106 evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden aufgerufen. Die Wahlunterlagen kommen per Post, der Versand ist am Mittwoch, 7. Februar, gestartet. 

Erstmals besteht die Möglichkeit, die neuen Leitungsgremien der Kirchengemeinden auch bequem online von zu Hause zu wählen. Die dafür notwendigen Zugangsdaten finden sich in den persönlichen Wahlunterlagen. Darüber hinaus kann per Briefwahl abgestimmt werden. Alle Wahlberechtigten erhalten dafür mit den Wahlunterlagen eine Anleitung sowie Stimmzettel und kostenfreien Rückumschlag. In 48 Kirchengemeinden im Oldenburger Land besteht darüber hinaus die Möglichkeit, am 10. März auch per Urnenwahl abzustimmen. 

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen und Bischof Thomas Adomeit rufen anlässlich des Versands der Wahlunterlagen dazu auf, sich an der Gemeindekirchenratswahl 2024 zu beteiligen. „Ihre Stimme zählt!“, so der Appell. „Entscheiden Sie mit, was bei Ihnen vor Ort passiert, wählen Sie jetzt das Leitungsgremium Ihrer Kirchengemeinde für die nächsten Jahre“, wirbt Bischof Adomeit.

Die Gemeindekirchenräte leiten zusammen mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Gemeinden vor Ort. Sie sind unter anderem für Gebäude, Ländereien, Friedhöfe, Kindertagesstätten, Personal und Finanzen einer Kirchengemeinde zuständig. Das Motto der Gemeindekirchenratswahl 2024 „Kirche mit mir“ ist dabei laut Synodenpräsidentin Blütchen ein Ausdruck für das gleichberechtigte Miteinander von Haupt- und Ehrenamtlichen in den Leitungsgremien und ein wesentliches Kennzeichen evangelischer Kirchen. „Miteinander werden gute Ideen entwickelt. Miteinander wird um die besten Lösungen gerungen. Miteinander müssen Wege für neue Projekte geebnet werden. Miteinander müssen auch schwierige Entscheidungen darüber getroffen werden, was künftig gelassen werden soll. Miteinander werden Feste geplant, Personalentscheidungen getroffen und Haushaltspläne verabschiedet“, so Blütchen.

Zur Wahl in die Gemeindekirchenräte stellen sich mehr als 1.000 Personen (weiblich: 583 / männlich: 461). Zu wählen sind insgesamt 824 Kirchenälteste. Erstmals können auch Personen kandidieren, die zu Beginn der Amtszeit (1. Juni 2024) 16 Jahre alt sind. 14 Personen unter 18 Jahren haben sich für eine Kandidatur entschieden. Die jüngste Kandidatin ist am Wahltag noch 15 Jahre alt. 

Mehr als 2,5 Millionen Wahlberechtigte in ganz Niedersachsen
Die Wahl in die Leitungsgremien der Kirchengemeinden findet in allen evangelischen Kirchen in Niedersachsen statt: in der oldenburgischen Kirche und der schaumburg-lippischen Landeskirche werden die Gemeindekirchenräte gewählt, in der braunschweigischen und hannoverschen Landeskirche die Kirchenvorstände und in der reformierten Kirche die Kirchenräte bzw. Presbyterien. Die Wahl der kirchlichen Leitungsgremien findet alle sechs Jahre statt. Insgesamt sind mehr als 2,6 Millionen Gemeindemitglieder in über 2.000 Kirchengemeinden in Niedersachsen aufgerufen, ihre Leitungsgremien neu zu wählen. 

Weitere Informationen zur Wahlkampagne unter: www.kirchemitmir.de  
 


Hinweis zur inhaltlichen Verantwortung

Inhaltlich verantwortlich für die hier angezeigten Meldungen ist die Pressestelle der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Bei Hinweisen und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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